Allgemeine Geschäftsbedingungen für Regalinspektionen

Willkommen bei LogiCheck360. Hier finden Sie alle wichtigen rechtlichen Informationen, die Sie für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns benötigen. Wir legen Wert auf Transparenz und den Schutz Ihrer Daten.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Regalinspektionen die von der LogiCheck360 Kevin Maske (nachfolgend „Anbieter“ genannt) im Kundenauftrag (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) erbracht werden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Unternehmen i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Bestimmte Dienstleistungen der LogiCheck360 Kevin Maske können jeweils separaten Vertragsbedingungen und/oder Anmeldebedingungen unterliegen, wodurch die Regelungen dieser AGB ergänzt werden. Auf diese wird im Zusammenhang mit der jeweiligen Dienstleistung/dem jeweiligen Produkt ggf. gesondert hingewiesen. Soweit diese separaten und besonderen Bedingungen für einzelne Leistungsbereiche von den Vorschriften dieser AGB abweichen, gelten die Regelungen der besonderen Bedingungen vorrangig gegenüber der jeweiligen Regelung dieser AGB.

1.2. Vertragspartner ist die LogiCheck360 Kevin Maske, Masurenstr. 11, 58089 Hagen, es sei denn, ein anderer Vertragspartner ist im Rahmen besonderer Angebote ausdrücklich bezeichnet.

1.3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Die Vertragssprache ist deutsch. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir an einigen Stellen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form (generisches Maskulinum), zum Beispiel "der Besucher". Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

1.5. Die Regalinspektionen erfolgen nach den Anforderungen der DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“.

1.6. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Vertragsschluss / Leistungsumfang

2.1. Der Vertrag kommt durch Annahme unsere Angebots zustande. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder Brief erfolgen. Die auf unserer Internetseite www.logicheck360.de veröffentlichten Darstellungen und Inhalte stellen noch kein verbindliches Angebot seitens der LogiCheck360 Kevin Maske dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung an Sie mit uns in Kontakt zu treten, um ein unverbindliches und kostenloses Angebot anzufordern.  

2.2. Der Vertrag ist geschlossen, sobald Sie unser Angebot schriftlich Bestätigen (per E-Mail oder Brief) oder eine Rechnung (per E-Mail oder Brief) von uns erhalten haben. 

2.3. Der Inspektionsort ist im aktuellen Angebot angegeben. 

2.4. Inspektionen können aus von dem Anbieter nicht zu vertretenen Gründen (z. B. Erkrankung des Inspekteurs) abgesagt werden. Bei einer Absage durch den Anbieter wird dieser versuchen den Auftraggeber einen alternativ Termin anzubieten, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Leistungen bzw. eine Gutschrift, falls im Vorfeld eine Zahlung vollzogen wurde. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

2.5. Wir speichern Ihre Daten, die wir zur Durchführung unseres Angebots benötigen. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung: 

www.logicheck360.de

2.6. Der Auftragnehmer führt eine fachkundige Sichtprüfung der Regalanlagen durch. Diese umfasst insbesondere:

  • Sichtprüfung der Regalkonstruktion
  • Kontrolle von Stützen, Traversen, Aussteifungen und Sicherungselementen
  • Feststellung sichtbarer Beschädigungen
  • Bewertung der Schäden gemäß Normvorgaben
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Erstellung eines Prüfberichts mit Handlungsempfehlungen

2.2. Die Inspektion beinhaltet keine statische Berechnung oder konstruktive Bewertung der Regalanlage, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

3. Durchführung der Inspektion

3.1. Die Inspektion erfolgt als visuelle Prüfung der zugänglichen Bauteile der Regalanlage.

3.2. Eine Demontage von Bauteilen oder eine Freilegung verdeckter Konstruktionselemente ist nicht Bestandteil der Inspektion.

3.3. Die Prüfung stellt eine Momentaufnahme des Zustands der Regalanlage zum Zeitpunkt der Inspektion dar.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • die Regalanlagen frei zugänglich zu halten
  • die Prüfung während der Inspektion zu ermöglichen
  • relevante Informationen zur Anlage bereitzustellen (z. B. Belastungsschilder)
  • Hindernisse oder Gefahrenquellen vor der Inspektion zu beseitigen

4.2. Sollten Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung entstehen, kann der zusätzliche Aufwand berechnet werden.

 

5. Prüfbericht

5.1. Nach Abschluss der Inspektion erhält der Auftraggeber einen schriftlichen Prüfbericht mit Dokumentation der festgestellten Schäden sowie Empfehlungen zur Behebung.

5.2. Der Prüfbericht dient als Nachweis der durchgeführten Inspektion und ersetzt nicht die regelmäßigen Sichtkontrollen durch den Betreiber der Regalanlage.

 

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

6.2. Für Schäden, die entstehen durch:

  • unsachgemäße Nutzung der Regalanlage
  • Überlastung der Regale
  • nachträgliche Veränderungen
  • Anfahrschäden oder äußere Einwirkungen nach der Inspektion

übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

7. Preisangaben und Zahlungsbedingungen

7.1. Für die jeweiligen Dienstleistungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aus dem Angebot hervorgehen. 

7.2. Der Nutzer verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung dieses Preises. 

7.3. Die Rechnung ist nach erfolgter Leistung fällig und binnen der in der Rechnung des Anbieters genannten Frist, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, zu zahlen. Verzug tritt mit Ablauf des Zahlungsziels ein. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen können allenfalls individuell und nur schriftlich vor der Rechnungsstellung vereinbart werden.  

7.4. Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail.

7.5. Beanstandungen der Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.

7.6. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

8. Terminvereinbarung und Ausfall

8.1. Vereinbarte Termine sind verbindlich und gehen aus dem Angebot hervor.

8.2. Bei kurzfristiger Absage durch den Auftraggeber (weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn) kann eine Ausfallpauschale in Höhe von 200 € berechnet werden.

 

9. Datenschutz

9.1. Mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Auftraggeber die Datenschutzvereinbarung der Firma LogiCheck360 Kevin Maske an und stimmt dieser zu. Die Datenschutzvereinbarung ist jederzeit auf unserer Homepage www.logicheck360.de einzusehen. 

9.2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

 

10. Gerichtsstand

10.1. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

11. Schlussbestimmungen 

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder überwiegend gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

11.3. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die Firma LogiCheck360 Kevin Maske nicht teil.

11.4. Änderungen, Ergänzungen bzw. Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.